Gesetze und Standards
Das IVS Gesetz Österreich
Im Dezember 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) den Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa mit dem Ziel, die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr, einschließlich der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, zu beschleunigen und zu koordinieren. Hierzu wurden sechs vorrangige Aktionsbereiche definiert und mit konkreten Maßnahmen und einem Zeitplan hinterlegt. Zur Umsetzung des europäischen Aktionplans wurde am 7. Juli 2010 die IVS-Richtlinie beschlossen, welche den gesetzlichen Rahmen zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern spannt.
Diese europäische Richtlinie wurde in das nationale IVS-Gesetz (IVS-G) als „Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern" übertragen und trat somit in Österreich mit 31.3.2013 in Kraft.
Vorrangige Maßnahmen und delegierte Verordnungen:
Die IVS-Richtlinie legt sechs vorrangige Maßnahmen – ‚Priority Actions‘ für die Einführung von Spezifikationen und – wo nötig – verpflichtende Umsetzungen fest.
Die IVS-Richtlinie berechtigt die EK Spezifikationen in Form von delegierten Rechtsakten für die sechs vorrangigen Maßnahmen (A-F) zu definieren.
A, B,C und E haben bereits Spezifikationen IVS-Richtlinie und Vorgaben betreffend dem National Access Point:
A - Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste
B - Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste
C - Daten und Verfahren, um Straßennutzern, soweit möglich, ein Mindestniveau allgemeiner für die Straßensicherheit relevanter Verkehrsmeldungen unentgeltlich anzubieten
E - Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge
Datenstandard und Datenkompatibilität
Basierend auf den delegierten Rechtsakten und zur Erreichung einer hohen Kompatibilität, müssen sämtliche angebotenen Daten dem geforderten Datenstandard entsprechen, wie zum Beispiel DATEX II Standard oder NeTEx, oder zumindest kompatibel sein.
EU Minimumprofile - EU Umsetzungsempfehlungen
Die Bereitstellung von Daten in den geforderten Datenstandards ist nicht immer einfach umsetzbar. Einerseits, weil bestimmte Standards wie DATEX II und NeTEx sehr umfangreich sind. Andererseits, weil es nicht immer eindeutig ist, welcher Datenstandard für welche Datenkategorie genutzt werden soll. Daher wurden für die Bereiche der delegierten Rechtsakte Minimumprofile erstellt und Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht.
A - Report: INSPIRE-MMTIS, overlap in standards related to the Delegated Regulation (EU) 2017/1926
A - Österreichisches nationales NeTEx Minimum Profil: Download Austrian NeTEx Profile V1.0 PDF Dokument - Online Arbeitsdatei
B/C - DATEX || usage in NAP's
B/C - DATEX || Profiles
E - General Guidance document
Coordinated Minimum Data Set
Um einen einfachen, automatisierbaren und harmonisierten Datenaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Zugangspunkten zu ermöglichen, erarbeiteten Deutschland, Niederlande und Österreich ein „Coordinated Minimum Data Set“. Diese Beschreibung enthält mögliche Dateninhalte und dessen Datendefinitionen. Die Europäische Kommission unterstützt diesen Metadatenkatalog für sämtliche nationalen Zugangspunkte.